Die Kurzantwort
Frag jeden Kunden nach dem Auftrag und gib ihm deinen Bewertungslink mit. Laut Bundeskartellamt schreiben von allein nur wenige eine Bewertung, und ein Betrieb ganz ohne wird seltener gewählt.
- Link holen: im Profil „Rezensionen lesen“, dann „Mehr Rezensionen erhalten“.
- Leicht machen: den Link als QR-Code auf eine Karte, die du nach dem Auftrag mitgibst.
- Alle fragen, nicht nur die Zufriedenen.
Wie viele Google-Bewertungen brauchst du?
Eine Zahl, ab der es reicht, nennt Google nicht. Lokale Treffer sortiert Google laut seiner Hilfe vor allem nach Relevanz, Entfernung und Beliebtheit. Zur Beliebtheit zählen die Bewertungen: „Je mehr Rezensionen und positive Bewertungen Ihr Unternehmen erhält, desto besser kann das Ranking in lokalen Suchergebnissen ausfallen.“
Wer nah ist und genau das anbietet, was gesucht wird, kann also auch mit wenigen Bewertungen vorn stehen.
Lieber regelmäßig als viele auf einmal
Kunden lesen offenbar vor allem aktuelle Bewertungen. Das legen Studien nahe, die das Bundeskartellamt ausgewertet hat. Frag also nach jedem Auftrag. Dann kommen die Bewertungen von selbst übers Jahr verteilt. Google nennt „ungewöhnliche Mengen oder Muster von Rezensionen“ sogar ausdrücklich als Hinweis auf Manipulation.
Bewertungslink und QR-Code erstellen
Der Bewertungslink öffnet direkt das Feld, in dem Kunden Sterne vergeben und schreiben. Ohne ihn müssen sie dich erst bei Google suchen und dann „Rezensionen“ finden. Du findest ihn in deinem Profil. Noch kein Profil? Wie du es anlegst, steht in unserer Anleitung Google-Unternehmensprofil erstellen.
Den QR-Code macht Google nur im Browser am Computer, auf dem Handy nicht. Schneller geht es hier: Such deinen Betrieb, und du bekommst Link, QR-Code und eine Bewertungskarte zum Ausdrucken. Das Werkzeug ist von uns und kostenlos.
Karte, Aufsteller, NFC: was du wirklich brauchst
Google schlägt selbst vor, den Link auf Belege zu setzen und als ausgedruckten QR-Code im Geschäft aufzuhängen. Dafür musst du nichts Besonderes kaufen. Schickst du die Rechnung per E-Mail, gilt die Regel zur Einwilligung weiter unten.
- Bewertungskarte: ein Kärtchen in Visitenkartengröße mit Code, deinem Namen und einem Satz wie „Wie war's? Wir freuen uns über eine ehrliche Bewertung bei Google.“ Du gibst es bei der Übergabe mit oder legst es der gedruckten Rechnung bei.
- Aufsteller: derselbe Code, größer gedruckt, in einem schlichten Ständer oder Bilderrahmen am Tresen. Einen fertigen Aufsteller mit Google-Logo brauchst du dafür nicht.
- NFC-Karte: Kunden halten ihr Handy daran, und es öffnet sich derselbe Link. Praktisch, aber ein gedruckter QR-Code leistet dasselbe.
Kunden um eine Bewertung bitten
Google erlaubt ausdrücklich, um Bewertungen zu bitten, solange sie eine echte Erfahrung wiedergeben und du nichts dafür bietest. Der beste Moment ist das Ende des Auftrags: die Übergabe, die Abnahme, das Bezahlen. Ein Satz reicht, die Karte gibst du gleich mit.
Achte auf das Wort „ehrlich“. Wer nur um fünf Sterne bittet oder nur die Zufriedenen fragt, verstößt gegen Googles Regeln. Und lass den Kunden die Bewertung später schreiben, in Ruhe und auf seinem eigenen Handy. Google verbietet, Kunden zu einer Bewertung „aufzufordern oder unter Druck zu setzen“, solange sie noch vor Ort sind. In der englischen Fassung steht „require or pressure“, also verlangen oder drängen. Um eine Bewertung für später bitten darfst du. Ein Tablet am Tresen, auf dem man gleich bewerten soll, ist deshalb keine gute Idee.
Per E-Mail, WhatsApp oder SMS: auch eigene Kunden nur mit Einwilligung
Das gilt auch für Kunden, mit denen du längst schreibst. Über den Auftrag selbst darfst du ihnen jederzeit schreiben, etwa wegen Termin, Rechnung oder Rückfragen. Die Bitte um eine Bewertung zählt aber als Werbung. Und für Werbung per Nachricht braucht es vorher die ausdrückliche Einwilligung des Kunden (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG).
- Immer erlaubt: fragen im Gespräch, mit einer Karte oder mit dem QR-Code auf der Papierrechnung.
- Nur mit Einwilligung: fragen per E-Mail, WhatsApp oder SMS, und bei Privatkunden auch per Anruf (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG).
Der Bundesgerichtshof hat das an genau so einem Fall entschieden: Ein Händler bat seinen Käufer in der E-Mail mit der Rechnung um eine Bewertung. Das war Werbung ohne Einwilligung (BGH, VI ZR 225/17). SMS und WhatsApp-Nachrichten gelten nach der Rechtsprechung ebenfalls als elektronische Post, so beschreibt es etwa das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, 18 U 154/22).
Für E-Mails an Bestandskunden gibt es eine Ausnahme ohne Einwilligung (§ 7 Abs. 3 UWG). Sie gilt nur, wenn alles davon zutrifft.
- Du hast die E-Mail-Adresse beim Auftrag bekommen.
- Du wirbst für eigene, ähnliche Leistungen.
- Der Kunde hat nicht widersprochen.
- Du hast ihn schon, als du die Adresse bekommen hast, und in jeder Nachricht darauf hingewiesen, dass er jederzeit widersprechen kann.
Im Fall des Bundesgerichtshofs fehlten dieser Hinweis und eine Einwilligung. Ob eine Bitte um Bewertung als Werbung für „ähnliche“ Leistungen zählt, hat das Gericht nicht geprüft.
Sicher bist du mit einer Einwilligung. Sie passt als ein Kästchen in Angebot oder Auftrag.
Hat der Kunde angekreuzt, schick ihm nach dem Auftrag eine kurze Nachricht mit dem Link. Hat er nicht angekreuzt, bleibt es bei Gespräch und Karte.
Was nicht erlaubt ist
Die Grenzen ziehen Googles Regeln und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
- Belohnungen, auch kleine. Google verbietet „Anreize … etwa Zahlungen, Rabatte, kostenlose Produkte und/oder Dienstleistungen“ für eine Bewertung. Deutsche Gerichte sehen es ähnlich. Das Landgericht Hildesheim hat einem Unternehmen aus der Baubranche verboten, für eine Google-Bewertung einen Gutschein über 50 € zu versprechen, ohne Hinweis darauf (LG Hildesheim, 11 O 12/21). Bezahlte Bewertungen sind nach dem Oberlandesgericht Hamm unzulässig, wenn nicht darauf hingewiesen wird (OLG Hamm, I-4 U 136/10). Bei Google kannst du eine Bewertung nicht so kennzeichnen.
- Nur die Zufriedenen fragen. Google verbietet, „gezielt um positive Rezensionen zu bitten“ oder negative zu verhindern.
- Vorgaben fürs Team. Mitarbeitenden eine Zahl an Bewertungen vorzugeben oder Kunden zu bitten, bestimmte Mitarbeitende zu nennen, verbietet Google ausdrücklich.
- Bewertungen von dir, deinem Team oder deiner Familie. Google wertet das als Interessenkonflikt, auch bei früheren Mitarbeitenden.
- Gefälschte Bewertungen, auch gekaufte von Agenturen. Gefälschte Bewertungen zu übermitteln oder in Auftrag zu geben, ist gegenüber Verbrauchern immer unzulässig (UWG, Anhang Nr. 23c).
Erwischt Google gefälschte Bewertungen, löscht es sie und kann das Profil einschränken. Möglich ist dann zum Beispiel: Eine Zeit lang gehen keine neuen Bewertungen ein, bestehende werden ausgeblendet, oder das Profil zeigt öffentlich, dass gefälschte Bewertungen entfernt wurden.
Bewertungen auf der eigenen Website zeigen
Zeigst du Google-Bewertungen auf deiner Website, etwa als Kasten mit Sternen, musst du dazusagen, ob und wie du sicherstellst, dass sie von echten Kunden stammen (§ 5b Abs. 3 UWG). Prüfst du das nicht, kannst du genau das schreiben: „Die Bewertungen stammen von Google. Wir prüfen nicht, ob die Verfasser bei uns Kunde waren.“
Wirbst du mit deinem Sterneschnitt, nenn die Zahl der Bewertungen und den Zeitraum, aus dem sie stammen, etwa „4,8 Sterne aus 63 Google-Bewertungen von März 2019 bis Oktober 2026“. Dann ist keine Aufschlüsselung nach einzelnen Sternen nötig, hat der Bundesgerichtshof 2024 entschieden (BGH, I ZR 143/23).
Keine Rechtsberatung. Im Zweifel fragst du einen Anwalt oder deine Kammer.
Wenn eine Bewertung nicht erscheint
Ein Kunde sagt, er hat dich bewertet, aber du siehst nichts? Google prüft Bewertungen auf Verstöße gegen seine Regeln. Das kann einige Tage dauern, dann erscheint eine Bewertung erst später. Welcher Grund im Einzelfall zutrifft, sagt Google nicht.
- Verlangt oder gedrängt, während der Kunde noch bei dir war: Das verbietet Google.
- Viele auf einmal, etwa nach einer Aktion: Google nennt „ungewöhnliche Mengen oder Muster“ als Hinweis auf Manipulation.
- Von Team oder Familie: Das ist für Google ein Interessenkonflikt.
- Profile zusammengelegt: Dann kann es einige Tage dauern, bis die Bewertungen aus beiden wieder zu sehen sind.
- Kein Google-Konto oder eine alte App: Bewerten geht nur mit einem Google-Konto, es muss aber keine Gmail-Adresse sein. Mit älteren Handys oder Versionen von Google Maps klappt es laut Google unter Umständen nicht.
Wurde eine Bewertung wegen eines Regelverstoßes entfernt, kommt sie nicht zurück. Beim nächsten Mal hilft nur, anders zu fragen: nach dem Auftrag, ohne Druck und ohne Gegenleistung.
Auf Bewertungen antworten
Antworten kannst du, sobald dein Profil bestätigt ist. Wähl „Rezensionen lesen“ und neben der Bewertung „Antworten“. Google prüft jede Antwort, meist in bis zu zehn Minuten, manchmal bis zu 30 Tage. Unter der Bewertung steht dann „Antwort vom Inhaber“, dein eigener Name nicht.
Antworten sind für die Leute, die mitlesen. Für ihr Vertrauen spielen Antworten von Anbietern eine große Rolle. Das zeigen Studien, die das Bundeskartellamt ausgewertet hat. Jedem öffentlich danken musst du trotzdem nicht. Google rät, zu antworten, wenn du etwas Neues oder Wichtiges zu sagen hast.
Auf schlechte Bewertungen antworten
Probier es an Kortmann aus, unserem erfundenen Reinigungsbetrieb aus Hagen.
Du antwortest einem Kunden, aber lesen wird es der nächste.Schreib die Antwort auf diese Bewertung in vier Sätzen. Bei jedem wählst du einen von zwei.
Wie fängst du an?
Besonders vorsichtig sein musst du, wenn es um Gesundheit geht. Zwei Arztpraxen in Hessen mussten 3.300 € und 3.700 € Bußgeld zahlen, berichtet der Hessische Datenschutzbeauftragte. Sie hatten in Antworten auf Google-Bewertungen Diagnosen und Behandlungen ihrer Patienten genannt, teils mit ihrem echten Namen, obwohl die Bewertung unter einem anderen Namen stand. Vorsicht gilt genauso bei Physiotherapie oder Kosmetik, und Kundendaten gehören bei keinem Betrieb in eine Antwort. Schreib nichts über den Kunden, was er nicht selbst geschrieben hat, und nie seinen echten Namen.
Was eine schlechte Bewertung ausmacht
Dein Sterneschnitt ist der Durchschnitt aller veröffentlichten Bewertungen. Nach einer neuen Bewertung kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis er sich ändert. Wie viel eine einzelne 1-Stern-Bewertung ausmacht, hängt davon ab, wie viele Bewertungen du schon hast.
Was macht eine 1-Stern-Bewertung aus 4,9 Sternen?Drei Profile, alle mit 4,9 Sternen, aber verschieden vielen Bewertungen. Wähl, wie viele schlechte Bewertungen dazukommen, und sieh, was Google danach zeigt.
Wie viele 1-Stern-Bewertungen kommen dazu?
Alle drei Profile stehen bei 4,9 Sternen.
- Profil mit 10 Bewertungensteht bei 4,94,9(10)Google zeigt jetzt 4,9 Sterne bei 10 Bewertungen.
- Profil mit 47 Bewertungensteht bei 4,94,9(47)Google zeigt jetzt 4,9 Sterne bei 47 Bewertungen.
- Profil mit 200 Bewertungensteht bei 4,94,9(200)Google zeigt jetzt 4,9 Sterne bei 200 Bewertungen.
Löschen kannst du eine Bewertung nicht, das kann nur, wer sie geschrieben hat. Du kannst sie melden: unter „Rezensionen lesen“ bei der Bewertung auf „Melden“. Google entfernt sie, wenn sie gegen seine Regeln verstößt, etwa weil sie beleidigt oder nicht auf einer echten Erfahrung beruht. In Deutschland muss Google nach eigener Aussage auch Bewertungen löschen, die dein Persönlichkeitsrecht verletzen. Oft geht es dabei um Verfasser, die nie Kunde waren. Und in Googles Hilfe steht: „Google schlichtet keine Konflikte zwischen Unternehmen und Kunden.“ Eine Bewertung, die stimmt und dir bloß nicht gefällt, bleibt stehen.
Keine Rechtsberatung.
Was Bewertungen nicht leisten
Bewertungen helfen dir bei Leuten, die dich nicht kennen. Die meisten fragen aber lieber Bekannte. Laut einer Umfrage von Bitkom holen sich bei der Suche nach einem Handwerker gut vier von fünf Deutschen Rat im persönlichen Gespräch. Online-Kundenbewertungen zieht nur etwa jeder Siebte zurate. In der Gastronomie ist es anders, zeigt eine zweite Umfrage von Bitkom. Für knapp ein Drittel sind Online-Bewertungen das wichtigste Kriterium, wenn sie ein neues Restaurant oder Café aussuchen.
Bewertungen ersetzen also keine gute Arbeit und keine Empfehlung. Sie helfen Fremden, dir zu glauben, was deine Stammkunden schon wissen.
Häufige Fragen
Wie bekomme ich mehr Google-Bewertungen?
Frag jeden Kunden nach dem Auftrag, persönlich und ohne Gegenleistung, und gib ihm deinen Bewertungslink als QR-Code mit. So kommen die Bewertungen übers Jahr verteilt.
Kann man ohne Google-Konto eine Bewertung schreiben?
Nein. Wer bei Google bewerten will, braucht ein Google-Konto. Es muss aber keine Gmail-Adresse sein. Seit November 2025 kann man bei Google auch unter einem Spitznamen bewerten. Mit dem Google-Konto verknüpft bleibt die Bewertung trotzdem.
Warum ist eine neue Bewertung noch nicht zu sehen?
Weil Google sie erst auf Regelverstöße prüft. Das kann einige Tage dauern. Bis sich der Sterneschnitt anpasst, können bis zu zwei Wochen vergehen.
Kann ich eine schlechte Google-Bewertung löschen?
Nein, das kann nur, wer sie geschrieben hat. Du kannst antworten und sie melden. Google entfernt sie nur, wenn sie gegen seine Regeln oder gegen das Gesetz verstößt.
Darf ich Familie, Freunde oder mein Team um eine Bewertung bitten?
Dein Team und deine Familie nicht. Google zählt das als Interessenkonflikt, auch bei früheren Mitarbeitenden. Freunde nur, wenn sie wirklich Kunde waren. Auch dann kann Google eine persönliche Verbindung als Interessenkonflikt werten.
Darf ich Google-Bewertungen kaufen?
Nein. Das Gesetz verbietet, gefälschte Bewertungen in Auftrag zu geben (UWG), und Google kann dein Profil dafür einschränken und öffentlich markieren.
Fünf Schritte für diese Woche
Eine Sache pro Tag reicht. Nach einer Woche fragst du ganz nebenbei.
Link holen und testen
„Rezensionen lesen“, dann „Mehr Rezensionen erhalten“, dann „Kopieren“. Öffne ihn einmal auf dem Handy. Landest du im Feld für die Bewertung?
Karten drucken
QR-Code in Visitenkartengröße, ein Satz und dein Name. Ein Stapel für jede Jacke und jedes Auto, einer für den Tresen.
Einwilligung einbauen
Ein Kästchen in Angebot oder Auftrag: Darfst du nach dem Auftrag per WhatsApp oder E-Mail um eine Bewertung bitten?
Bei jedem Auftrag fragen
Bei der Übergabe, bei allen Kunden, nicht nur bei den zufriedenen. Karte mitgeben, nicht danebenstehen.
Auf die letzten Bewertungen antworten
Kurz, mit deinem Namen, ohne Daten des Kunden. Bei Kritik einen Fehler zugeben und ein Gespräch anbieten.
Frag jeden Kunden, nicht nur die zufriedenen, und gib nie etwas dafür.
Wenn nicht anders angegeben: abgerufen im November 2026.
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